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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 17.09.2008

9 Ta 169/08

Normen:
ZPO § 114
GewO § 108
BGB § 241 Abs. 2
BGB § 242
BGB § 320

I. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine hinreichenden Erfolgsaussichten im Sinne des § 114 ZPO . Die Beschwerdekammer folgt zunächst der ausführlichen Begründung des Arbeitsgerichts im angefochtenen [...]
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