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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 22.08.2008

9 Sa 198/08

Normen:
BAT § 29 Abs. 2
BAT § 29 Abs. 5
BGB § 126 b
BGB § 127 Abs. 2
BGB § 286 Abs. 1 Satz 2
BGB § 286 Abs. 2 Nr. 1
BGB § 288
BGB § 288 Abs. 1
BGB §§ 305 ff.
BGB § 305 Abs. 1
BGB § 305 Abs. 1 Satz 3
BGB § 305 c Abs. 2
BGB § 310 Abs. 3 Ziff. 1
ArbGG § 64 Abs. 2 b)
TV Einmalzahlung § 2 Abs. 1 a)
TV Einmalzahlung § 2 Abs. 1 b)
TV Einmalzahlung § 2 Abs. 1 c)
TV Einmalzahlung § 2 Abs. 2
TV Einmalzahlung § 2 Abs. 4
TVöD-L § 8 Abs. 1 e)
TVöD-L § 24 Abs. 1 Satz 2
TVG § 3

Der Kläger macht gegenüber der Beklagten tarifvertragliche Zahlungsansprüche geltend. Er begehrt von der Beklagten nach dem Tarifvertrag über Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und 2007 vom 08.06.2006 zwischen der [...]
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