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LAG Nürnberg - Entscheidung vom 08.12.2008

4 Ta 148/08

Normen:
GKG § 42 Abs. 3 S. 1
GKG § 42 Abs. 4 S. 1

1. Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 07.04.2008, Az.: 8 Ca 7614/07, abgeändert und der Gegenstandwert der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfahren auf EUR [...]
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