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LAG Köln - Entscheidung vom 18.09.2008

7 Sa 547/08

Normen:
LohnTV Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW Ziff. 2.0.8
LohnTV Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW Ziff. 2.0.11
LohnTV Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW Ziff. 2.0.12
LohnTV Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW Ziff. 2.0.15
LohnTV Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW Ziff. 2.0.19
LohnTV Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW Ziff. 2.0.21
BGB § 611 Abs. 1
LohnTV (Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW) Ziff. 2.0.8
LohnTV (Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW) Ziff. 2.0.11
LohnTV (Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW) Ziff. 2.0.12
LohnTV (Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW) Ziff. 2.0.15
LohnTV (Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW) Ziff. 2.0.19
LohnTV (Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW) Ziff. 2.0.21

Auf die Berufung der Klägerin hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 30.10.2007 in Sachen 16 Ca 3578/07 abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin folgende Beträge zu zahlen: 1. für den Monat [...]
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