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LAG Hamm - Entscheidung vom 21.08.2008

13 TaBVGa 16/08

Normen:
ArbGG § 85 Abs. 2
BetrVG § 111

I. Der Betriebsrat begehrt im Wege der einstweiligen Verfügung von der Arbeitgeberin die Unterlassung betriebsbedingter Kündigungen bis zum Abschluss oder Scheitern eines Interessenausgleichs. Die Arbeitgeberin, die im [...]
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