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LAG Hamm - Entscheidung vom 30.05.2008

10 TaBVGa 9/08

Normen:
BetrVG § 111 Satz 1, Satz 3 Nr. 1, 4, 5 § 112
KSchG § 17
ArbGG § 85 Abs. 2 Satz 1
ZPO § 935 § 940

A Der Betriebsrat begehrt im Wege der einstweiligen Verfügung von der Arbeitgeberin die Unterlassung, betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen, bevor abschließend über einen Interessenausgleich verhandelt worden ist. [...]
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