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LAG Hamm - Entscheidung vom 22.08.2008

10 TaBVGa 11/08

Normen:
BetrVG § 77 Abs. 3
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2
ArbGG § 85 Abs. 2

A Im vorliegenden einstweiligen Verfügungsverfahren begehrt der Betriebsrat von der Arbeitgeberin die Unterlassung der Anordnung von Rufbereitschaften. Die Arbeitgeberin gehört zum Konzern der D7 T2 und ist einer der [...]
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