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LAG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 11.06.2008

20 Ta 217/08

Normen:
GKG § 1
GKG § 22
GKG-KV Nr. 1812
ZPO § 115
ZPO § 118 Abs. 2 S. 4
ZPO § 127 Abs. 4

I. Der Kläger erhob, vertreten durch seinen Prozessbevollmächtigten, am 04. März 2008 Zahlungsklage auf die Erstattung von Spesen und Restlohn betreffend die Monate Januar und Februar 2008. Nach § 9 des Arbeitsvertrags [...]
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