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LAG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 03.01.2008

13 Ta 483/07

Normen:
ArbGG § 12 a
ZPO §§ 103 ff
JVEG §§ 5 ff
VV RVG Nr. 7001 ff
ArbGG § 12a Abs. 1 S. 1
ZPO § 91 Abs. 1 S. 2 Halbs. 2
JVEG § 5 Abs. 2 Nr. 1
RVG-VV Nr. 7001

Die sofortige Beschwerde des Beklagtenvertreters gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 9. Oktober 2007 - 3 Ca 3130/04 - wird auf Kosten des Beklagtenvertreters zurückgewiesen. I. Der [...]
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