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LAG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 19.11.2008

13 Ta 322/08

Normen:
ZPO § 91 Abs. 1
RVG VV Nr. 3200
RVG VV Nr. 3201
ZPO § 91 Abs. 1
ZPO § 91 Abs. 2 S. 1

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 12. Juni 2008 - 11 Ta 111/07 - aufgehoben. Der Kostenfestsetzungsantrag der Beklagten vom 30. April 2008 [...]
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