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KG - Entscheidung vom 18.11.2008

1 W 275/08

Normen:
AufenthG § 62 Abs. 2 S. 2
FreihEntzG § 5
FreihEntzG § 6
FreihEntzG § 11

Fundstellen:
FGPrax 2009, 86

I. Die sofortige weitere Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist sie form- und fristgerecht durch den Verfahrensbevollmächtigten der Betroffenen eingelegt worden, §§ 106 Abs. 2 S. 1 AufenthG , 7 Abs. 1 und 2 , 3 S. 2 [...]
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