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FG Sachsen - Entscheidung vom 07.05.2008

1 K 2381/03

Normen:
KStG (1991) § 21 Abs. 1 S. 1
KStG (1991) § 21 Abs. 2

Fundstellen:
EFG 2008, 2000

Die Klägerin, eine AG, betrieb in den Streitjahren 1992 bis 1995 u.a. das Lebensversicherungsgeschäft. Das (seinerzeitige) Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen ( BAV ) hatte ihr am 15. Mai 1991 die Erlaubnis [...]
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