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FG Niedersachsen - Entscheidung vom 22.01.2008

13 K 330/07

Normen:
EStG § 35a Abs. 2

Fundstellen:
EFG 2008, 1210

Die Klägerin ließ im Streitjahr 2006 die Fenster und Haustürflächen streichen. Hierfür erhielt sie eine Rechnung über 913,20 EUR. Nach Abzug eines Skontobetrags in Höhe von 13,20 EUR zahlte sie am 12. Oktober 2006 dem [...]
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