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FG Münster - Entscheidung vom 21.08.2008

3 K 4920/06 Erb

Normen:
ErbStG § 13 Abs. 5 Nr. 3

Fundstellen:
EFG 2009, 278

Streitig ist, ob bei dem Nachversteuerungstatbestand gem. § 13a Abs. 5 Nr. 3 ErbStG Entnahmen, die zur Zahlung der Schenkungsteuer getätigt wurden, unberücksichtigt bleiben müssen. Der Vater der Klägerin (Klin.), HC, [...]
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