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FG München - Entscheidung vom 22.01.2008

12 K 775/07

Normen:
EStG (2002) § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a

Fundstellen:
EFG 2008, 1640

Streitig ist, ob dem Kläger Kindergeld für seine Tochter T (geboren am ...1986) für die Zeit ab Juli 2006 zusteht. T, die am ....2004 das 18. Lebensjahr vollendet hat, beendete ihre Schulausbildung am 30. Juni 2006. [...]
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