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FG Hessen - Entscheidung vom 31.01.2008

9 K 1662/05

Normen:
EStG § 33 Abs. 1

Die Beteiligten streiten darüber, ob Aufwendungen zur Behandlung einer Lese- und Rechtschreibschwäche des Sohnes steuerlich zu berücksichtigen sind. Die Klägerin zu 2. ist die leibliche Mutter des am ...1985 geborenen [...]
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