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FG Hamburg - Entscheidung vom 26.02.2008

3 K 142/06

Normen:
GKG § 52 Abs. 2
GKG § 139 Abs. 3 Satz 3

Der Streitwert wird für das Klagverfahren auf EURO 54.178 und für das Vorverfahren auf EUR 5.000 festgesetzt. Wegen des Streitwerts für das Klageverfahren wird auf die Berechnung des Finanzgerichts vom 20. Dezember [...]
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