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FG Düsseldorf - Entscheidung vom 13.11.2008

12 K 2457/07 AO

Normen:
AO § 237 Abs. 1 Satz 1

Fundstellen:
EFG 2009, 382

Das beklagte Finanzamt setzte gegen die Klägerin für Einkommensteuer 1994 und 1996 nebst Solidaritätszuschlag 1996 Aussetzungszinsen in Höhe von zuletzt 375.774 EUR fest. Anlass war ein Verfahren vor dem Finanzgericht [...]
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