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FG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 10.06.2008

11 K 187/06

Normen:
Protokoll Nr. 4 zu dem Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Republik Polen andererseits i.d.F. des Beschlusses Nr. 1/97 des Assoziationsrates Art. 32 Abs. 1
Protokoll Nr. 4 zu dem Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Republik Polen andererseits i.d.F. des Beschlusses Nr. 1/97 des Assoziationsrates Art. 32 Abs. 6
Protokoll Nr. 4 zu dem Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Republik Polen andererseits i.d.F. des Beschlusses Nr. 1/97 des Assoziationsrates Art. 31 Abs. 2
Protokoll Nr. 4 zu dem Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Republik Polen andererseits i.d.F. des Beschlusses Nr. 1/97 des Assoziationsrates Art. 22 Abs. 5
Protokoll Nr. 4 zu dem Europa-Abk. z. Gründung einer Assoziation zwischen den europäischen Gemeinschaften u. ihren Mitgliedsstaaten einerseits u. der Republik Polen andererseits i.d.F. des Beschlusses Nr. 1/97 des Assoziationsrates Art. 2 Abs. 1 Buchst. a
Protokoll Nr. 4 zu dem Europa-Abk. z. Gründung einer Assoziation zwischen den europäischen Gemeinschaften u. ihren Mitgliedsstaaten einerseits u. der Republik Polen andererseits i.d.F. des Beschlusses Nr. 1/97 des Assoziationsrates Art. 5 Abs. 1 Buchst. h
Protokoll Nr. 4 zu dem Europa-Abk. z. Gründung einer Assoziation zwischen den europäischen Gemeinschaften u. ihren Mitgliedsstaaten einerseits u. der Republik Polen andererseits i.d.F. des Beschlusses Nr. 1/97 des Assoziationsrates Art. 6
Protokoll Nr. 4 zu dem Europa-Abk. z. Gründung einer Assoziation zwischen den europäischen Gemeinschaften u. ihren Mitgliedsstaaten einerseits u. der Republik Polen andererseits i.d.F. des Beschlusses Nr. 1/97 des Assoziationsrates Art. 7 Abs. 1 Buchst. b
Protokoll Nr. 4 zu dem Europa-Abk. z. Gründung einer Assoziation zwischen den europäischen Gemeinschaften u. ihren Mitgliedsstaaten einerseits u. der Republik Polen andererseits i.d.F. des Beschlusses Nr. 1/97 des Assoziationsrates Art. 7 Abs. 1 Buchst. c
Protokoll Nr. 4 zu dem Europa-Abk. z. Gründung einer Assoziation zwischen den europäischen Gemeinschaften u. ihren Mitgliedsstaaten einerseits u. der Republik Polen andererseits i.d.F. des Beschlusses Nr. 1/97 des Assoziationsrates KN Pos. 6309
Protokoll Nr. 4 zu dem Europa-Abk. z. Gründung einer Assoziation zwischen den europäischen Gemeinschaften u. ihren Mitgliedsstaaten einerseits u. der Republik Polen andererseits i.d.F. des Beschlusses Nr. 1/97 des Assoziationsrates Kn Pos. 6310
Protokoll Nr. 4 zu dem Europa-Abk. z. Gründung einer Assoziation zwischen den europäischen Gemeinschaften u.ihren Mitgliedsstaaten einerseits u. der Republik Polen andererseits i.d.F. des Beschlusses Nr. 1/97 des Assoziationsrates Anm. 3b zu Kap. 63

I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Revision wird zugelassen. Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Bescheides, mit dem das beklagte Hauptzollamt (HZA) die [...]
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