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EuGH - Entscheidung vom 26.02.2008

Rs C-506/06

Normen:
Richtlinie 76/207/EWG
Richtlinie 92/85/EWG Art. 2 Buchst. a d

Fundstellen:
EuZW 2008, 216
FamRZ 2008, 669
NZA 2008, 345
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1 Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des [...]
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