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BGH - Entscheidung vom 27.05.2008

3 StR 72/08

BGH, Beschluß vom 27.05.2008 - Aktenzeichen 3 StR 72/08

DRsp Nr. 2008/12084

Gründe:

Zu der Rüge der Verletzung des Beweisantragsrechts bemerkt der Senat ergänzend:

Zutreffend hat das Landgericht den Antrag auf Vernehmung des Zeugen Bastian F. letztlich als Beweisermittlungsantrag angesehen. Zu der begehrten Beweiserhebung drängte nichts, nachdem der Zeuge zwar bei seiner Vernehmung schon zu sexuellen Kontakten Auskunft gegeben hatte.

Vorinstanz: LG Oldenburg, vom 09.08.2007