Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

BAG - Entscheidung vom 28.10.2008

3 AZR 211/07

BAG, Urteil vom 28.10.2008 - Aktenzeichen 3 AZR 211/07

DRsp Nr. 2009/2803

Berechnung einer Vorruhestandsleistung für Flugbegleiter

Nach Protokollnotiz II Abs. 2 zum TV-ÜV 2003 sind bei der Berechnung der Firmenrente Vordienstzeiten im Falle der Wiedereinstellung in derselben Weise bei der Berechnung der Gesamtbeschäftigungszeit heranzuziehen wie solche in dem Arbeitsverhältnis, aus dem der Arbeitnehmer unter Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen für die Firmenrente ausscheidet.

1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 4. Dezember 2006 - 17/8 Sa 768/06 - aufgehoben.

2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 28. Februar 2006 - 4 Ca 1626/05 - wird zurückgewiesen.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens zu tragen.

Von Rechts wegen!

1: Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313a Abs. 1 ZPO ).

Normenkette:

"Tarifvertrag Übergangsversorgung für Flugbegleiter" der Deutschen Lufthansa in der Fassung vom 1. Juli 2003 (TV-ÜV 2003) § 2 Abs. 3; "Tarifvertrag Übergangsversorgung für Flugbegleiter" der Deutschen Lufthansa in der Fassung vom 1. Juli 2003 (TV-ÜV 2003) Protokollnotiz II Abs. 2;

Hinweise des Senats:

Parallelsachen 28. Oktober 2008 - 3 AZR 189/07 - (führend), - 3 AZR 211/07 - (vorliegend), - 3 AZR 240/07 -

Vorinstanz: LAG Frankfurt/Main, vom 04.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen Sa 768/06
Vorinstanz: ArbG Frankfurt/Main, vom 28.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 1626/05