Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

BAG - Entscheidung vom 30.04.2008

5 AZR 726/07

Normen:
SGB IV § 28
EStG § 38

Fundstellen:
AuR 2008, 320

BAG, Urteil vom 30.04.2008 - Aktenzeichen 5 AZR 726/07

DRsp Nr. 2008/18712

Arbeitslohn: Einbehalt von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen - Parallelentscheidung: BAG vom 30.04.2008, 5 AZR 725/07

Normenkette:

SGB IV § 28 ; EStG § 38 ;

Entscheidungsgründe:

[1. Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 14. März 2007 - 3 Sa 424/06 - teilweise aufgehoben.

2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 19. Juni 2006 - 7 Ca 3288/05 - wird zurückgewiesen, soweit das Arbeitsgericht die Klage in Höhe von 448,93 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit abgewiesen hat.

3. Im Übrigen wird die Revision des beklagten Landes zurückgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 69 % und das beklagte Land zu 31 % zu tragen.

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.]

Hinweise:

Parallelentscheidung: BAG vom 30.04.2008, 5 AZR 725/07

Vorinstanz: LAG Sachsen-Anhalt, vom 14.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 424/06
Fundstellen
AuR 2008, 320