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AG Koblenz - Entscheidung vom 13.03.2008

2080 Js 36714/07.34 OWi

Normen:
RVG § 14 Abs. 1
RVG-VV Nr. 5110

Fundstellen:
AGS 2008, 346
RVG professionell 2008, 124
RVGreport 2009, 340
StRR 2008, 280
VRR 2008, 319

Die als befristete Erinnerung auszulegende sofortige Beschwerde vom 19.09.2007 ist zulässig, aber unbegründet. Gemäß §§ 464b S. 3 StPO i.V.m. § 104 Abs. 3 , 567 Abs. 1 Nr. 1 , Abs. 2 ZPO ist die Beschwerde gegen [...]
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