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VGH Hessen - Entscheidung vom 01.02.2007

6 TE 2258/06

Normen:
GKG § 52 Abs. 1
Streitwertkatalog Nr. 1.6.2

Fundstellen:
DÖV 2007, 482
NVwZ-RR 2007, 427

Die am 18. September 2006 erhobene Streitwertbeschwerde ist zulässig, aber unbegründet. Das Verwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 7. September 2006 den Streitwert auf 125.000,00 EUR festgesetzt. Dabei hat es [...]
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