Die gemäß § 67 BDG i.V.m. §§ 146 Abs. 1 , 147 VwGO zulässige Beschwerde der Beiladungsantragstellerin gegen die im Tenor genannte Entscheidung der Vorinstanz, über die durch Beschluss zu entscheiden ist (§ 68 BDG ), [...]
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