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VGH Bayern - Entscheidung vom 21.05.2007

11 CS 06.3126

Normen:
VwGO § 146 Abs. 4 S. 3, S. 4

BESCHLUSS I. Die Beschwerde wird verworfen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 6.250 EUR festgesetzt. I. Der am 15. Juli [...]
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