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VGH Bayern - Entscheidung vom 17.10.2007

21 ZB 07.1741

Normen:
VwGO § 60 Abs. 1
VwGO § 60 Abs. 2
VwGO § 124 a Abs. 4
VwGO § 173 Satz 1
ZPO § 85 Abs. 2

Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil vom 14. Mai 2007 ist unzulässig, weil die Begründungsfrist von zwei Monaten nach Zustellung des Urteils versäumt worden ist (§ 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO ) und eine [...]
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