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VGH Bayern - Entscheidung vom 20.03.2007

9 B 06.30845

Normen:
AufenthG § 60 Abs. 7
GG Art. 1 Abs. 1
GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1

Die Klägerin, eine äthiopische Staatsangehörige amharischer Volkszugehörigkeit, wurde am 22. August 1984 in Wendogenet, Äthiopien, geboren. Sie ist ledig und hat zwei Kinder im Jahr 2000 bzw. im Jahr 2002 geboren. Der [...]
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