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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 22.05.2007

9 S 3013/06

Normen:
GG Art. 12 Abs. 1
JAPrO § 14 Abs. 3
JAPrO § 50 Abs. 2
JAPrO § 50 Abs. 4 Satz 2

Fundstellen:
DVBl 2007, 1052
DÖV 2007, 803
NVwZ-RR 2007, 767

Nachdem die Beteiligten in der mündlichen Verhandlung vom 22.05.2007 übereinstimmend den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren in entsprechender Anwendung von § 92 Abs. 3 Satz 1 [...]
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