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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 30.05.2007

13 S 1020/07

Normen:
AufenthG § 28 Abs. 2 Nr. 1
AufenthG § 28 Abs. 2 Nr. 2
AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2
AufenthG § 9 Abs. 2 Nr. 4
EGRL 03/109

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23. Februar 2007 ist zulässig (vgl. §§ 146 , 147 VwGO ) und begründet. Das Verwaltungsgericht hat zu Unrecht die [...]
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