Die zulässige Berufung der Beklagten ist begründet. Gemäß § 538 Abs.2 Satz 1 Nr. 6 ZPO ist das angegriffene Versäumnisurteil aufzuheben und die Sache an das Landgericht zurückzuverweisen. I. Auf den Antrag der Klägerin [...]
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