Das Vorbringen des Klägers, der Entschädigungsanspruch sei nicht gemäß § 69 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b) TierSG entfallen, weil er nicht schuldhaft gegen § 14b Abs. 2 SchweinepestVO verstoßen habe, rechtfertigt [...]
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