Gemäß § 1 Abs. 1 HPG vom 17.2.1939 (RGBl. I S. 251), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.10.2001 (BGBl. I S. 2702, 2705), bedarf der Erlaubnis, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will. Nach § 1 [...]
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