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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 27.08.2007

10 A 3856/06

Normen:
DSchG NRW § 2 Abs. 5
GG Art. 14 Abs. 1

Fundstellen:
BRS 71 Nr. 197
BauR 2007, 2043
DVBl 2007, 1312
DÖV 2008, 473
NVwZ-RR 2008, 305
ZfBR 2007, 802

Die Unterschutzstellung eines im Mittel ca. 5-6m schmalen Streifens des Grundstücks der Klägerin als Teil des Bodendenkmals 'Römerstraße' ist nicht zu beanstanden. Dies gilt zum Einen, soweit der in die Denkmalliste [...]
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