Der Senat teilt die Auffassung des VG, dass der Antragsteller auch dann, wenn er behindert im Sinne der §§ 2 Abs. 1 SGB IX , 64 BBiG sein sollte, nur bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 BBiG zur [...]
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