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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 16.05.2007

7 B 200/07.NE

Normen:
VwGO § 47 Abs. 6

Fundstellen:
BRS 71 Nr. 50
BauR 2007, 1714
ZfBR 2007, 574

Gemäß § 47 Abs. 6 VwGO kann das Gericht auf Antrag eine einstweilige Anordnung erlassen, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus anderen wichtigen Gründen dringend geboten ist. Der Begriff 'schwerer Nachteil' [...]
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