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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 26.02.2007

4 B 1552/06

Normen:
GewO § 33c
GewO § 33f
SpielV § 6a

Fundstellen:
DVBl 2007, 519
DÖV 2007, 710
NVwZ-RR 2007, 390
wrp 2008, 389

1. Die Aufstellung und der Betrieb der Geräte sind nach § 6 a Satz 1 Buchst. a) SpielV (Fassung der Bekanntmachung vom 27.1.2006, BGBl I S. 280) verboten. Die Vorschrift betrifft Spielgeräte, die keine Bauartzulassung [...]
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