1. Die Aufstellung und der Betrieb der Geräte sind nach § 6 a Satz 1 Buchst. a) SpielV (Fassung der Bekanntmachung vom 27.1.2006, BGBl I S. 280) verboten. Die Vorschrift betrifft Spielgeräte, die keine Bauartzulassung [...]
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