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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 01.06.2007

7 A 3852/06

Normen:
BauO NRW § 6 Abs. 4 Satz 3
BauGB § 34

Fundstellen:
BRS 71 Nr. 127
BauR 2007, 1557
NVwZ-RR 2007, 580
ZfBR 2007, 583

Der Kläger macht zunächst geltend, für die Berechnung der Abstandflächen sei auf die Höhe des Geländers als Umwehrung der Dachterrasse abzustellen. Dies stelle den oberen Abschluss der Außenwand dar und bilde, obwohl [...]
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