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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 21.12.2007

18 B 1535/07

Normen:
AufenthG § 5 Abs. 2
AufenthV § 39
AufenthV § 40
AufenthV § 41
AufenthV § 39 Nr. 3

Fundstellen:
DVBl 2008, 268

Die im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO anzustellende Interessenabwägung fällt bezüglich der in der angefochtenen Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 14.3.2007 enthaltenen Versagung [...]
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