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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 12.02.2007

4 Ws 330/06

Normen:
StPO § 172 Abs. 3 Satz 1
StPO § 261

1. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO ist unzulässig, da die Vortragsvoraussetzungen des § 172 Abs. 3 StPO nicht erfüllt sind. Ein zulässiger Antrag auf gerichtliche Entscheidung [...]
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