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OLG Rostock - Entscheidung vom 07.11.2007

2 U 2/07

Normen:
BGB § 631
HOAI § 4 Abs. 1

Fundstellen:
OLGReport-Rostock 2008, 328

A. Der Kläger verlangt vom Beklagten die Zahlung restlichen Architektenhonorars aus abgetretenem Recht. Der Beklagte schloss mit der Zedentin, der Fa. Architekturbild und Planungsbüro U... Dipl.-Ing. N. H... GmbH, am [...]
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