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OLG Rostock - Entscheidung vom 17.10.2007

6 U 36/07

Normen:
ZPO § 42
ZPO § 48
GVG § 21e Abs. 3
GVG § 21f Abs. 2 Satz 1

Fundstellen:
NJ 2008, 319
OLGReport-Rostock 2008, 254

I. Die Klägerin rügt die Besetzung des erkennenden 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Rostock. Sie bringt vor, nach dem Geschäftsverteilungsplan 2007 sei der Vorsitzende des Senats, VorsRiOLG B, beurlaubt. Dauere [...]
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