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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 02.05.2007

4 U 2528/06

Normen:
BGB § 362
BGB § 812

I. Die Klägerin begehrt von der Beklagten erneute Zahlung von 24.737,90 EUR, die ihr als Honorar für ärztliche Leistungen sowie Sachkostenerstattungen zustehen. Entgegen einer mit Schreiben vom 6.4.2005 ausdrücklich [...]
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