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OLG München - Entscheidung vom 05.03.2007

6 W 1106/07

Normen:
ZPO § 109 Abs. 3

Fundstellen:
GRUR-RR 2007, 256
OLGReport-München 2007, 823
wrp 2007, 565

Die sofortige Beschwerde ist statthaft, § 109 III ZPO , und zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt. Sie erweist sich auch in der Sache als begründet. 1. Das Landgericht hat die Festsetzung der geltend [...]
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