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OLG Köln - Entscheidung vom 30.03.2007

6 U 207/06

Normen:
BGB § 307 § 339 Satz 2
UWG § 8 Abs. 3
ZPO 890 Abs. 1 Satz 1

Fundstellen:
OLGReport-Köln 2008, 21

I. Der Kläger verlangt die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.200,00 EUR aufgrund einer Unterlassungserklärung der Beklagten vom 16.09.2003 sowie Abmahnkosten in Höhe von 372,95 EUR. Der Unterlassungserklärung [...]
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