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OLG Köln - Entscheidung vom 21.11.2007

13 U 21/07

Normen:
BGB § 409 Abs.1 Satz 2

Fundstellen:
OLGReport-Köln 2008, 478

I. Die Klägerin verlangt von der Beklagten Zahlung des Rückkaufswertes einer ihr zur Sicherheit abgetretenen Lebensversicherung. Wegen der Einzelheiten des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes einschließlich der [...]
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