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OLG Köln - Entscheidung vom 02.10.2007

9 U 51/07

Normen:
ARB 94 § 23 Abs. 1

I. Der Kläger zu 1) unterhielt bei der H. L. Allgemeine Versicherungs AG eine Rechtsschutzversicherung nach § 23 GKRVB 94.1 (Bl. 8, 43 ff. GA). Seine Ehefrau, die Klägerin zu 2), ist mitversichert. Die Beklagte ist von [...]
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