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OLG Köln - Entscheidung vom 09.01.2007

4 UF 175/06

Normen:
HausratVO § 5 Abs. 1

Fundstellen:
FamRZ 2007, 1580
MietRB 2007, 139
OLGReport-Köln 2007, 301
WuM 2007, 275
ZMR 2007, 617

I. Nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist die befristete Beschwerde der Antragstellerin zulässig, §§ 629 a Abs. 2 , 621 e ZPO . Sie ist auch in der Sache begründet. Gemäß § 5 Abs. 1 der Hausratsverordnung kann [...]
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