Die sofortige Beschwerde des Klägers ist zulässig (§§ 104 Abs. 3 , 572 Abs. 2 ZPO ). Sie hat in der Sache aber keinen Erfolg. Die Rechtspflegerin hat zu Recht eine Festsetzung der beanspruchten Kosten abgelehnt. 1. Im [...]
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